Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.07.2003 - 15 W 178/03   

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https://dejure.org/2003,1972
OLG Hamm, 15.07.2003 - 15 W 178/03 (https://dejure.org/2003,1972)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.07.2003 - 15 W 178/03 (https://dejure.org/2003,1972)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 15 W 178/03 (https://dejure.org/2003,1972)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2069; BGB § 2270
    Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbenberufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung; Feststellung der Erbfolge; Hinderung des Widerrufs von Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments; Bindungswirkung einer Ersatzerbenberufung; Auslegung des Testaments

  • Judicialis

    BGB § 2069; ; BGB § 2270

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2069; BGB § 2270
    Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbenberufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 2069 § 2270 Abs. 2
    Auslegung eines Testaments; Einsetzung eines Nachkömmlings als Schlusserbe

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ersatzerbeinsetzung: Richtige Anwendung der Auslegungsregeln § 2069 BGB und § 2270 Abs. 2 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 270
  • FamRZ 2004, 662
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2003 - 15 W 178/03
    1) Haben sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Erben und ihren Sohn als Schlußerben des Letztversterbenden eingesetzt, so kann darin auch nach der Entscheidung des BGH vom 16.01.2002 (BGHZ 149, 363 = NJW 2002, 1126) ein hinreichender Anhaltspunkt für eine individuelle Auslegung des Erblasserwillens gesehen werden, daß anstelle des vor dem Tode des letztverstorbenen Ehegatten vorverstorbenen Sohnes dessen Kinder zu Ersatzerben berufen sein sollen.

    Der BGH hat in einer vom Landgericht ausdrücklich berücksichtigten jüngeren Entscheidung vom 16.01.2002 (u.a. veröffentlicht in BGHZ 149, 363 = NJW 2002, 1126) auf eine gem. § 28 Abs. 2 FGG erfolgte Vorlage des BayObLG (FGPrax 2001, 248) unter Aufgabe seiner abweichenden früheren Rechtsprechung (BGH NJW 1983, 277) die Auffassung vertreten, die Auslegungsregel des § 2069 BGB könne nicht in einer Kumulation mit derjenigen des § 2270 Abs. 2 BGB angewandt werden.

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2003 - 15 W 178/03
    Erst nach der Ermittlung des Erblasserwillens kann entschieden werden, ob dieser im Testament eine hinreichende Stütze findet und damit formgültig erklärt ist (BGHZ 86, 41 = NJW 1983, 672).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2003 - 15 W 178/03
    Bei der individuellen Auslegung der gemeinschaftlichen Testaments ist zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teils entsprochen hat (BGHZ 112, 229, 233 = NJW 1991, 169; NJW 1993, 256).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2003 - 15 W 178/03
    Bei der individuellen Auslegung der gemeinschaftlichen Testaments ist zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teils entsprochen hat (BGHZ 112, 229, 233 = NJW 1991, 169; NJW 1993, 256).
  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2003 - 15 W 178/03
    Die Wechselbezüglichkeit ist jeweils im Hinblick auf die einzelne letztwillige Verfügung zu prüfen, die die Ehegatten in dem gemeinschaftlichen Testament getroffen haben (BGH NJW-RR 1987, 1410).
  • BGH, 22.09.1982 - IVa ZR 26/81

    Möglichkeit des Vorliegens eines Berliner Testaments bei gegenseitiger

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2003 - 15 W 178/03
    Der BGH hat in einer vom Landgericht ausdrücklich berücksichtigten jüngeren Entscheidung vom 16.01.2002 (u.a. veröffentlicht in BGHZ 149, 363 = NJW 2002, 1126) auf eine gem. § 28 Abs. 2 FGG erfolgte Vorlage des BayObLG (FGPrax 2001, 248) unter Aufgabe seiner abweichenden früheren Rechtsprechung (BGH NJW 1983, 277) die Auffassung vertreten, die Auslegungsregel des § 2069 BGB könne nicht in einer Kumulation mit derjenigen des § 2270 Abs. 2 BGB angewandt werden.
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2003 - 15 W 178/03
    Wechselbezüglichkeit ist anzunehmen, wenn die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLGZ 1991, 173, 176 = NJW-RR 1991, 1288), wobei der Wille der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung maßgeblich ist.
  • BayObLG, 28.09.2001 - 1Z BR 6/01

    Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbeneinsetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2003 - 15 W 178/03
    Der BGH hat in einer vom Landgericht ausdrücklich berücksichtigten jüngeren Entscheidung vom 16.01.2002 (u.a. veröffentlicht in BGHZ 149, 363 = NJW 2002, 1126) auf eine gem. § 28 Abs. 2 FGG erfolgte Vorlage des BayObLG (FGPrax 2001, 248) unter Aufgabe seiner abweichenden früheren Rechtsprechung (BGH NJW 1983, 277) die Auffassung vertreten, die Auslegungsregel des § 2069 BGB könne nicht in einer Kumulation mit derjenigen des § 2270 Abs. 2 BGB angewandt werden.
  • OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16

    Ergänzende Testamentsauslegung

    a) Nach § BGB § 2270 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLG FGPrax 2005, 164; OLG München NJW-RR 2011, 227/228; OLG Hamm NJOZ 2004, 3846; Firsching/Graf Nachlassrecht 10. Auflage Rn. 1.191).
  • OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10

    Ehegattentestament: Entfallende Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung

    aa) Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend getroffen, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLGZ 1991, 173/175f; OLG Hamm FamRZ 2004, 662).
  • OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13

    Testamentsauslegung: Heranziehung mehrerer Zweifelsregeln bei Auslegung eines

    Das OLG Hamm hat zwar (in FamRZ 2004, 662 f) für eine individuelle Auslegung ausreichen lassen, dass es eine besondere Intensität der familiären Bindungen zwischen den testierenden Großeltern und den Enkelkindern festgestellt hat.
  • OLG München, 13.09.2010 - 31 Wx 119/10

    Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung

    6 1. Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLG FamRZ 2005, 1931; OLG Hamm FamRZ 2004, 662).
  • OLG Frankfurt, 08.10.2021 - 20 W 24/21

    Wechselbezügliche Erbeinsetzung der Erblasserin durch Ehemann in

    Der Satz der allgemeinen Lebenserfahrung, nach der davon ausgegangen werden kann, dass ohne ausdrückliche Regelung ein Testierender, der eines seiner Kinder als Erben einsetzt, im Zweifel für den Fall, dass dieses wegfällt, an dessen Stelle auch dessen Abkömmlinge als Erben einsetzt, stellt kein Kriterium dar, das bei der individuellen Auslegung einer Verfügung von Todes wegen herangezogen werden könne; vielmehr ist diese Regel der Lebenserfahrung gerade in der Vorschrift des § 2069 BGB als Auslegungsregel für den Fall normiert worden, dass die individuelle Auslegung ergebnislos bleibt (Abgrenzung zu Oberlandesgericht Hamm vom 15.7.2003 - Az. 15 W 178/03, zitiert nach juris).

    Für diese Auffassung hat er auch auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 15.07.2003 (Az. 15 W 178/03, zitiert nach juris) Bezug genommen.

    Der Senat folgt auch nicht der unter Zitierung aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 15.07.2003 (aaO) von dem Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 2 vertretenen Auffassung, dass der aus § 2069 BGB folgende Erfahrungssatz, wonach im Rahmen guter familiärer Beziehungen zwischen Großeltern und Enkeln nach der allgemeinen Lebenserfahrung davon ausgegangen werden könne, dass die Enkel anstelle eines vorverstorbenen Kindes Ersatzerben sein sollen, auch im Rahmen der individuellen Auslegung des gemeinschaftlichen Testaments uneingeschränkt anwendbar und auch wechselseitig bindend sei.

    Vertiefend wird darauf hingewiesen, dass das Oberlandesgericht Hamm in seinem Beschluss vom 15.07.2003 (aaO, Rn. 27) gerade mit seiner weiteren Feststellung, wonach dann, wenn der genannte Satz der allgemeinem Lebenserfahrung den Schluss auf eine von den dortigen Ehegatten bei Vorausschau des Vorversterbens ihres Sohnes gewollte Ersatzerbeneinsetzung der Enkelkinder nahelege, auf die sich dann auch, sofern ein abweichender Wille der Ehegatten nicht feststellbar sei, die aufgrund der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB anzunehmende Wechselbezüglichkeit ihrer letztwilligen Verfügung erstrecke, im Ergebnis die aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16.01.2002 (aaO) folgende Wertung umgeht.

    Dabei ist dieser Beschluss entgegen der Ansicht des Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 2 auch einschlägig und keine nur auf den dortigen Fall bezogene Entscheidung, da der Bundesgerichtshof dort mit seinen verallgemeinernden Ausführungen Grundsätze zum Verhältnis von § 2069 und § 2270 Abs. 2 BGB aufgestellt hat, die nicht nur für den dortigen Einzelfall entscheidungserheblich, sondern darüber hinaus verallgemeinerungsfähig sind (so auch bereits Senat, Beschluss vom 20.02.2014, aaO; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.07.2003, aaO).

  • OLG München, 24.04.2017 - 31 Wx 128/17

    Feststellung der Ersatzerbfolge eines weggefallenen Schlusserben und deren

    Zur Feststellung der Ersatzerbfolge eines weggefallenen Schlusserben und deren Wechselbezüglichkeit bei einem gemeinschaftlichen Testament im Wege der ergänzenden Testamentsauslegung (im Anschluss an BGHZ 149, 363 und OLG Hamm FGPrax 2003, 270).

    178/03 (FGPrax 2003, 270) vertreten -, generell der Schluss zu ziehen ist, dass "im Rahmen bestehender guter familiärer Bindungen zwischen den testierenden Großeltern einerseits und ihren Kindern und Enkelkindern andererseits nach der Lebenserfahrung davon ausgegangen werden könne, dass die Enkel anstelle eines vorverstorbenen Kindes als Ersatzerben berufen sein solle" (hiergegen Keim ZEV 2004, 245 in Anm. zu BayObLG 2004, 244), muss der Senat vorliegend nicht abschließend entscheiden.

  • OLG München, 01.12.2011 - 31 Wx 249/10

    Gemeinschaftliches Testament: Wirksame Errichtung bei Beitritt des anderen

    aa) Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLGZ 1991, 173/175 f.; OLG Hamm FamRZ 2004, 662).
  • OLG München, 08.11.2016 - 31 Wx 224/16

    Wechselbezügliche Anordnungen in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament

    a) Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLG FamRZ 2005, 1931; OLG Hamm FamRZ 2004, 662).
  • OLG München, 16.07.2012 - 31 Wx 290/11

    Auslegungsfähigkeit eines notariellen Testaments; Einsetzung der gemeinsamen

    aa) Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLGZ 1991, 173/175 f.; OLG Hamm FamRZ 2004, 662).
  • OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 108/06

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zur Wechselbezüglichkeit der

    aa) Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend getroffen, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLG FamRZ 2005, 1931; OLG Hamm FamRZ 2004, 662).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2007 - 3 Wx 131/07

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegatten-Testaments bei gegenseitiger

  • OLG Hamm, 05.11.2013 - 15 W 17/13

    Widerruf einer in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen letztwilligen

  • OLG Frankfurt, 29.04.2022 - 20 W 5/21

    Entsprechende Anwendung von § 2069 BGB auf Erbvertrag

  • OLG Hamm, 20.04.2023 - 10 U 78/22

    Zuständigkeit; Landwirtschaftsgericht

  • OLG Schleswig, 25.06.2010 - 3 W 13/10

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung zu Ersatzerben

  • OLG München, 06.07.2007 - 31 Wx 33/07

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zur Wechselbezüglichkeit der

  • OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 20 W 293/04

    Erbrecht: Voraussetzungen einer wechselbezüglichen Verfügung

  • OLG Frankfurt, 04.05.2012 - 8 U 62/11

    Zur Wirksamkeit einer im Erbvertrag getroffenen Schiedsanordnung

  • BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 106/04

    Wechselbezüglichkeit von Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments bei

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2012 - 3 Wx 198/11

    Keine wechselseitige Verfügung in gemeinschaftlichem Testament ohne gegenseitige

  • OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 3 W 17/13

    Erbschaftsrecht: Auslegung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit einer

  • OLG Hamm, 06.10.2014 - 10 W 194/13

    Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung eines Nachbarkindes in einem

  • OLG München, 09.10.2008 - 6 U 3425/07
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2011 - 7 U 230/09

    Wechselbezüglichkeit der Einsetzung des einzigen Kindes des Erblassers aus erster

  • OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 20 W 303/12

    Auslegung eines Ehegattentestaments

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1311
OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03 (https://dejure.org/2003,1311)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.07.2003 - 12 U 53/03 (https://dejure.org/2003,1311)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - 12 U 53/03 (https://dejure.org/2003,1311)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Deckungsschutz einer Rechtsschutzversicherung; Risikoausschluss betreffend Baufinanzierung; Vertragsauslegung im Versicherungsrecht

  • Judicialis

    ARB 94 § 3 Abs. 1 d dd

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 94 § 3 Abs. 1 d dd
    Schadensersatzanspruch gegen eine Bausparkasse wegen Verschuldens bei Vertragsschluss fällt unter den Baurisikoausschluss des § 3 Abs. 1 d dd ARB 94

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    ARB 94 § 3 Abs. 1 d dd
    Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss - Risikoausschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Deckt Rechtsschutz Finanzierung von Bauvorhaben?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Rechtsschutzversicherung - Eintritt bei Streitigkeiten über die Baufinanzierung?

  • IWW (Kurzinformation)

    Eintritt bei Streitigkeiten über die Baufinanzierung?

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Risikoausschluss bzgl. der Baufinanzierung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ARB 94 § 3 Abs. 1 Buchst. d dd
    Keine Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung nach ARB 94 für Ansprüche gegen die den Immobilienerwerb finanzierende Bausparkasse

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Kostenübernahme im Baufinanzierungsprozess

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung: Keine Eintrittspflicht bei Streit um Baufinanzierung! (IBR 2003, 514)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1339
  • NJW-RR 2006, 360 (Ls.)
  • VersR 2004, 59
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03
    Auch der BGH (VersR 2003, 454) hat zwischenzeitlich nochmals hervorgehoben, dass der in § 4 (1) k ARB 75 geforderte Zusammenhang einen inneren sachlichen Bezug zur Planung und Errichtung eines Gebäudes voraussetzt.

    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm dies hinreichend verdeutlicht wird (BGH VersR 2001, 489; VersR 2003, 454).

  • BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01

    Ereignis im Sinne von § 4 (1) a ARB 94

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03
    Es kommt auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH VersR 1993, 957; VersR 2002, 1503).

    Auf die Entstehungsgeschichte einer Klausel, die der Versicherungsnehmer regelmäßig nicht kennt, kann zu seinem Nachteil nicht verwiesen werden (BGH ZfSch 1996, 261; NJW 2003, 139).

  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 259/99

    Ausschluß der Leistungspflicht in der Lebensvesicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03
    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm dies hinreichend verdeutlicht wird (BGH VersR 2001, 489; VersR 2003, 454).

    Ohne Bedeutung für die Auslegung bleiben ferner Gesichtspunkte, die etwa aus der Gesetzessystematik abgeleitet werden können, weil sie sich dem Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei Durchsicht und Würdigung der Versicherungsbedingungen nicht erschließen (BGH VersR 2001, 489).

  • OLG Karlsruhe, 21.03.2002 - 12 U 284/01

    Rechtsschutzversicherung für Prozess gegen Kreditgeber bei Neubauwohnungskauf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03
    Dieser Zusammenhang war dann anzunehmen, wenn er rechtlich untrennbar mit den Bauleistungen verbunden ist (Senat r+s 2002, 418; NJW-RR 2003, 247).

    Von dieser Fassung des Risikoausschlusses unterscheidet sich § 3 Abs. 1 d dd ARB 94 bezüglich der Baufinanzierung in wesentlichen Punkten (Senat NJW-RR 2003, 247; Prölss/Martin, VVG, 26 Aufl. § 3 ARB 94 Rdn 8; Armbrüster EWiR 2002, 551; Maier r+s 2002, 419; siehe auch Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 6. Aufl., § 3 ARB 94 Rdn 6).

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 12 U 190/02

    Lückenloser Versicherungsschutz bei Wechsel der Rechtsschutzversicherung:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03
    Dieser Zusammenhang war dann anzunehmen, wenn er rechtlich untrennbar mit den Bauleistungen verbunden ist (Senat r+s 2002, 418; NJW-RR 2003, 247).

    Von dieser Fassung des Risikoausschlusses unterscheidet sich § 3 Abs. 1 d dd ARB 94 bezüglich der Baufinanzierung in wesentlichen Punkten (Senat NJW-RR 2003, 247; Prölss/Martin, VVG, 26 Aufl. § 3 ARB 94 Rdn 8; Armbrüster EWiR 2002, 551; Maier r+s 2002, 419; siehe auch Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 6. Aufl., § 3 ARB 94 Rdn 6).

  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03
    Auf die Bezeichnung des Vertrages (etwa als "Kaufvertrag") kommt es nicht an (BGHZ 74, 204; 74, 258; BGH NJW 1981, 273).
  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 275/95

    Beschädigung des ziehenden Pkw durch einen Camping-Anhänger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03
    Auf die Entstehungsgeschichte einer Klausel, die der Versicherungsnehmer regelmäßig nicht kennt, kann zu seinem Nachteil nicht verwiesen werden (BGH ZfSch 1996, 261; NJW 2003, 139).
  • BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77

    Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Hauses; Freizeichnung des Veräußerers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03
    Auf die Bezeichnung des Vertrages (etwa als "Kaufvertrag") kommt es nicht an (BGHZ 74, 204; 74, 258; BGH NJW 1981, 273).
  • BGH, 10.11.1993 - IV ZR 87/93

    Umfang der Baurisiko-Klausel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03
    Hiervon ist die Rechtsprechung zu der insoweit wortgleichen Bestimmung des § 4 1 k ARB 75 durchweg ausgegangen (BGH VersR 1994, 44; OLG Karlsruhe ZfSch 1984, 15; OLG Stuttgart OLGR 2001, 27; OLG Köln r+s 1994, 423).
  • OLG Stuttgart, 10.08.2000 - 7 U 83/00

    Risikoausschluß in der Rechtsschutzversicherung - Streit über

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03
    Hiervon ist die Rechtsprechung zu der insoweit wortgleichen Bestimmung des § 4 1 k ARB 75 durchweg ausgegangen (BGH VersR 1994, 44; OLG Karlsruhe ZfSch 1984, 15; OLG Stuttgart OLGR 2001, 27; OLG Köln r+s 1994, 423).
  • OLG Frankfurt, 09.01.2002 - 13 W 61/01

    Leistungsfreiheit der Privatrechtsschutzversicherung: Gewerbliche Tätigkeit beim

  • BGH, 09.10.1980 - VII ZR 65/80

    Verjährung der Ansprüche des Veräußerers eines Kaufeigenheims

  • OLG Köln, 16.08.1994 - 9 U 87/94

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Leistungsanspruchs gegenüber einer

  • OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 141/03

    Rechtsschutzversicherung: Rechtsverstoß eines Sachversicherers bei erklärter

    Zwar wird er § 3 (1) d dd ARB 96 nicht dahin verstehen, dass sich zwingend das sogenannte Baurisiko realisiert haben muss, für das Auseinandersetzungen typisch sind, die über die anläßlich eines Bauvorhabens erbrachten Leistungen geführt werden mit der Folge, dass nur Streitigkeiten in direktem Zusammenhang gerade mit der Finanzierung solcher Bauleistungen erfasst wären (vgl. die Senatsurteile vom 29. Januar 2004 - 12 U 96/03 - unter 2 c; VersR 2004, 59 und VersR 2002, 842; zu § 4 Abs. 1 k ARB 75 BGH VersR 2003, 454 unter II 2).

    Hierüber geht § 3 (1) d dd ARB 96 erkennbar hinaus, da ein ursächlicher Zusammenhang bereits mit der Baufinanzierung genügt, der Versicherungsschutz also für die aus vielfältigen Gründen als riskant angesehene Baufinanzierung insgesamt versagt werden soll (Senatsurteil VersR 2004, 59 unter 3).

  • OLG Celle, 07.12.2006 - 8 U 149/06

    Reichweite einer als "Bauklausel" bezeichneten Risikoausschlussklausel in einer

    Auch in anderen die Klausel betreffenden Entscheidungen ging es immer nur darum, ob gerade im Zusammenhang mit einer Fremdfinanzierung Ansprüche gegen finanzierende Kreditinstitute erhoben wurden (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2004, 59: Ansprüche gegen Bausparkasse; LG Düsseldorf r + s 2006, 19: Ansprüche gegen Landesbank und Vermittler im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Immobilienfonds).
  • OLG Celle, 19.08.2004 - 8 U 49/04

    Auslegung der "Baurisikoklausel" nach § 4 Abs. 1 k) ARB (Allgemeine

    Entsprechendes sieht jetzt § 3 Abs. 1 d) ARB 94 vor, wonach für den Ausschluss zum einen unter Wegfalls des Unmittelbarkeitserfordernisses bereits ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der beabsichtigten Wahrnehmung der rechtlichen Interessen und der Planung und Errichtung eines Gebäudes genügt und zum anderen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung ausdrücklich im Rahmen des Risikoausschlusses erwähnt werden (zu dieser neuen Regelung vgl. etwa OLG Karlsruhe VersR 2004, 59; r+s 2004, 192).
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2004 - 12 U 96/03

    Rechtsschutzversicherung: Versicherungsschutz für Rechtsstreit über die sachliche

    Denn der Versicherungsschutz soll erkennbar für die aus vielfältigen Gründen als riskant angesehene Baufinanzierung insgesamt versagt werden (Senatsurteil vom 03.07.2003 - 12 U 53/03 - VersR 2004, 59 unter 3).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 28.04.2003 - 9 W 43/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15084
OLG Schleswig, 28.04.2003 - 9 W 43/03 (https://dejure.org/2003,15084)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.04.2003 - 9 W 43/03 (https://dejure.org/2003,15084)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. April 2003 - 9 W 43/03 (https://dejure.org/2003,15084)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ermäßigung der Gerichtsgebühren bei allgemeinem Gerichtsstand im Beitrittsgebiet

  • Judicialis

    Einigungsvertrag Anl. I Kap. III. Sachgebiet A Abschn. III Nr. 19 a

  • rechtsportal.de

    GKG § 11
    Geltungsbereich von nach dem Einigungsvertrag abgesenkten Gerichtsgebühren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 408/94

    Voraussetzungen der Ermäßigung der Gerichtsgebühren

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2003 - 9 W 43/03
    Der Bundesgerichtshof habe richtiger Weise entschieden, dass die Gebührenermäßigung unabhängig davon sei, ob das Verfahren vor einem Gericht der alten oder neuen Bundesländer stattfinde (BGH, MDR 1996, 205).

    Der Senat hält an der in seinem Beschluss vom 22. Februar 1996 beiläufig geäußerten Rechtsauffassung zur Gerichtskostenermäßigung nicht fest und schließt sich in Ergebnis und Begründung der überzeugenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an (BGH, MDR 1996, 205; vgl. zusammenfassend und zutreffend OLG Karlsruhe, OLGR 2001, 461 m. w. Nachw.).

  • OLG Bremen, 05.07.2001 - 2 W 67/01

    Streitwert nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.04.2003 - 9 W 43/03
    Der Senat hält an der in seinem Beschluss vom 22. Februar 1996 beiläufig geäußerten Rechtsauffassung zur Gerichtskostenermäßigung nicht fest und schließt sich in Ergebnis und Begründung der überzeugenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an (BGH, MDR 1996, 205; vgl. zusammenfassend und zutreffend OLG Karlsruhe, OLGR 2001, 461 m. w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.03.2003 - 6 U 29/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24829
OLG Frankfurt, 20.03.2003 - 6 U 29/02 (https://dejure.org/2003,24829)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.03.2003 - 6 U 29/02 (https://dejure.org/2003,24829)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. März 2003 - 6 U 29/02 (https://dejure.org/2003,24829)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HWG § 4 Abs. 3 § 11 Nr. 10; UWG § 1
    Zulässigkeit einer Anleitung zur Selbstdiagnose und -medikation

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 265/01

    Lebertrankapseln

    Eine unzulässige Diagnoseanleitung liegt in solchen Fällen daher regelmäßig nur dann vor, wenn beim Publikum zumindest eine Unsicherheit darüber besteht, worin sich die mit dem beworbenen Arzneimittel zu therapierende Krankheit äußert, und die Werbung in dieser Hinsicht durch Schilderung der typischen Symptome zusätzliche Hinweise enthält (vgl. OLG Frankfurt PharmR 2003, 211, 212 = OLG-Rep 2003, 402).
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